Der Niedersächsische Landtag hat am 26. Oktober 2016 eine umfangreiche Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, die am 1.11.2016 in Kraft treten wird. Diese betrifft insbesondere die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten, die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren, die Zulässigkeit von Film— und Tonaufnahmen in Sitzungen und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen insbesondere zur Erleichterung und Sicherung der Energiewende. Die dritte Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit weiterhin der kommunalen Praxis die bewährte zuverlässige Orientierung.